Im Auftrag des Ministeriums der Justiz gibt die Saarländische Notarkammer bekannt, dass ein Assessor/eine Assessorin als Notarassessor/ Notarassessorin in den Anwärterdienst für das Amt des Notars/ der Notarin übernommen werden soll.
Es können grundsätzlich nur solche Bewerber(innen) für eine Einstellung in Betracht gezogen werden, die in den juristischen Staatsexamina über dem Durchschnitt liegende Ergebnisse erzielt haben.
Bewerbungen, die § 3 (Bewerbungsgesuch) der Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegenheiten der Notare (NotA), AV des MiJuGS Nr. 11/2006 vom 13. Juli 2006, entsprechen, sind an das Ministerium der Justiz zu richten und bis spätestens 15. März 2022, 14 Uhr, bei der Saarländischen Notarkammer, Rondell 3, 66424 Homburg, einzureichen.
Der Text der Verwaltungsvorschrift kann von der Saarländischen Notarkammer angefordert oder auf der Homepage der Saarländischen Notarkammer unter www.notare-saarland.de abgerufen werden.